Unternehmensverkauf in der Krise
Für fast jedes Unternehmen gibt es einen Käufer
Eine häufig gestellte Frage ist, ob man ein Unternehmen mit Insolvenzanzeichen verkaufen kann. Die Antwort lautet: Ja, natürlich. Die Übertragung von Unternehmen in der Krise ist der am häufigsten benannte Verkaufsgrund. Ein schwächeres Unternehmen wird von einen größeren übernommen oder in eine Konzernstruktur eingegliedert. Mitunter kaufen auch reine Finanzinvestoren auf der Suche nach Schnäppchen ein Unternehmen. Selbst bei einem laufenden Insolvenzverfahren kann das Unternehmen ganz oder teilweise übertragen werden.
Eine weitere Frage wäre nun: Warum kauft jemand ein angeschlagenes Unternehmen?
An den Börsen weltweit werden Unternehmensanteile in Form von Aktien gehandelt. Es kommt zu freundlichen und feindlichen Übernahmen. Insolvenzgefährdete Unternehmen werden von anderen Konzernen aufgekauft und saniert und auch gewinnbringend zerschlagen und liquidiert.
Geschäftsanteile von GmbHs werden ebenso an- und verkauft. Oft aus rein spekulativen Gründen.
Jede Kapitalgesellschaft kann problemlos veräußert werden. Für einen Interessenten kann es viele Gründe geben, selbst eine „angeschlagene“ Gesellschaft zu übernehmen: Durchführung von Geschäften mit anderen Firmennamen, eigene und zu erwartende Aufträge, Marken- und Namenrechte, Patentrechte, Marktsituation, Kundendatei, geschäftliche Beziehungen zu Auftraggebern, qualifizierte Mitarbeiter oder spezielle Produkte, guter Ruf der Firma bei Auftraggebern, steuerliche Gründe (Verlustzuweisungen) und spekulative Gründe: Hebung stiller Reserven und Aktivierung von „toten Kapital“.
Treuhandmodell - Übertragung des Unternehmens in eine Auffanggesellschaft
Unsere Kanzlei begleitet ein besonderes Modell zur Abwendung von Insolvenzgründen und zur Restrukturierung von Unternehmen in der Krise. Dabei wird das betroffene Unternehmen an eine Auffanggesellschaft treuhänderisch übertragen. Die Übertragung erfolgt in der jeweiligen rechtlichen Variante welche die Tatbestände Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit negieren. Ein aktuelles Beispiel für dieses Modell ist die derzeitige OPEL- Lösung der Bundesregierung.
Die dadurch gewonnene Zeit wird genutzt das Unternehmen durch geeignete Restrukturierungsmaßnahmen zu sanieren. Das Ziel ist es, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bestehen bleibt. Das gelingt mit der Zwischenschaltung des Instrumentes der Auffanggesellschaft in den meisten der Fälle. Im Rahmen dieses Modells kann auch die Abspaltung von rentablen Betriebsteilen erfolgen, die später in einem neuen Unternehmen, quasi „ausgegründet“ zur Verfügung stehen. Eine bekanntes Beispiel für diese Art der „sanierenden Betriebsabspaltung“ ist die Übernahme der vom SIEMENS Mutter-Konzern gelösten Handy-Sparte und dessen Verkauf an BENQ.
Danach kann das Unternehmen- und Unternehmensteile weiter- oder zurück veräußert werden. Unsere Auffang- Beteiligungsgesellschaften bestehen seit vielen Jahren, haben einen guten Ruf, beste Wirtschaftsauskünfte und ausgezeichnete Bonität. Dies wird beim Verhandeln mit den Gläubigern ein entscheidender Vorteil sein.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
- sofortige Zuführung liquider Mittel
- Bürgschaftsstellung und damit
- Um- und Neufinanzierung
- durch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen kann die Überschuldung beseitigt werden
- Einleitung von sofortigen Restrukturierungsmaßnahmen
- Erstellung eines Sanierungsplans/ Fortführungsprognose
- Gläubigerverhandlungen zu Fälligkeiten und Quoten
- Ausgliederung der Belegschaft in eine Beschäftigungsgesellschaft
- Abspaltung ineffizienter und unrentabler Unternehmensbereiche.
Die Einleitung Maßnahmen kann nicht nur eine Insolvenz abwenden, sondern auch das gesamte Unternehmen letztendlich zu einer attraktiven Investition machen. Es kommen allerdings nicht alle Unternehmen dafür in Betracht. Fragen Sie uns danach.
• Beweislast für Insolvenzverwalter bei Durchgriffshaftung
- BGH II ZR 178/03 vom 14.11.2005
Rub: Urteile/Kommentare / 27-07-09 06:44