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KODEX

Alle für die Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen tätigen Berater, Mitarbeiter, Partner und Treuhänder unterwerfen sich nachfolgendem Kodex:

Berater sind:
Rechtsanwälte/ Volljuristen
Betriebswirte/ Kaufleute
Steuerberater/ Treuhänder

Philosophie

 „Mit Kompetenz und Verantwortung Krisen meistern, Werte bewahren und Haftungen ausschließen.“

Die Kanzlei beschäftigt sich als Consultant vor allem mit dem Management von Unternehmenskrisen, der Restrukturierung sowie der strategischen Entwicklung von Unternehmen.

Im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen der Mandant und seine Ziele.

Wir unterscheiden uns bewusst von Unternehmensberatungen, die als klassische Konzeptberater tätig werden und die Realisierung den Unternehmen überlassen.

Wir übernehmen vor allem Projekte, bei denen wir auch die Realisierung begleiten oder Managementfunktionen übernehmen sollen.

Fachliche Kompetenz

Die Berater übernehmen nur Aufträge, für deren Bearbeitung sie über die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Für die Bearbeitung von komplexen Auftragen werden Beraterteams* zusammengestellt.

Der Berater sucht nach Lösungen, die dem Stand der Wissenschaft, der Entwicklung der Branche und den Bedürfnissen des Mandanten in bester Weise gerecht werden.

Alle Berater unternehmen alle Anstrengungen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Verfahrenstechniken ständig zu verbessern und machen ihren Mandanten die Vorteile dieser Verbesserungen uneingeschränkt zugänglich.

Vertraulichkeit


Der Berater behandelt alle Informationen des Mandanten streng vertraulich. Insbesondere auftragsbezogene Unterlagen können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Mandanten an Dritte* weitergegeben werden.
 (*Dritte sind nicht das Beraterteam)

Nach Beendigung des Auftrages werden alle notwendigen Unterlagen anonym zentral archiviert. Nicht benötigte Unterlagen werden vernichtet. Sämtliche Archivunterlagen werden 3 Jahre nach Beendigung des Auftrages vernichtet. Auf diese Aufbewahrungsfrist kann durch eine Mandantenerklärung* verzichtet werden.

Im Falle eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens, werden sich alle betroffenen Berater auf Ihre Berufsverpflichtung zur Verschwiegenheit zurückziehen und vom gesetzlichen Aussageverweigerungsrecht nach §§ 52, 53 und 55 StPO Gebrauch machen.

Aussagen vor Behörden und Gerichten können nur mit Zustimmung des Mandanten* erfolgen.

Diese Regelungen gelten insbesondere auch für das Kanzlei Treuhandpersonal*.

Alle Berater der Kanzlei führen aus Vertraulichkeitsgründen keine Referenzlisten und sind nicht berechtigt solche zu führen.

Unvereinbare Tätigkeiten

Alle die mit dem jeweils geltenden Berufs- und Standesrecht unvereinbaren Tätigkeiten werden nicht ausgeführt.

Angemessene Preisbildung und transparente Honorare

Die Kanzlei berechnet Honorare, die im richtigen Verhältnis zu Art und Umfang der durchgeführten Arbeit stehen und die vor Beginn der Beratungstätigkeit mit dem Mandanten abgestimmt worden sind.

Die Kanzlei gibt Festpreisangebote nur für Projekte ab, deren Umfang zu überblicken ist und bei denen nach Voruntersuchungen Umfang und Schwierigkeitsgrad der zu lösenden Probleme präzise und für beide Vertragsparteien überschaubar und verbindlich herausgearbeitet worden sind.

Die Kanzlei fasst ihre Angebote so, dass der Mandant weiß, welche sonstigen Kosten neben dem Honorar in Rechnung gestellt werden.