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Insolvenzrechtler Dieter Chr. Zimmer

Viele Fragen geklärt- im Interview mit dem Seniorpartner von Dr. Pfaff & Kollegen

Die Zahl der in Krisenunternehmen steigt. Für das Jahr 2009 rechnet der Verein Creditreform mit 35.000 Insolvenzen, das ist ein Anstieg von 20% zum Jahr 2008. Jedes dritte Unternehmen spürt die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise. Das macht Dieter Chr. Zimmer zu einem gefragten Mann. Er zählt zu den renommiertesten Wirtschaftsjuristen in Deutschland. Derzeit ist er mit der Wirtschaftskanzlei Dr. Pfaff & Kollegen im Dauereinsatz zur Rettung angeschlagener Unternehmen. Im Interview mit DAS UP ONLINE erklärt Dieter Chr. Zimmer, was der Unternehmer bei einer drohenden Insolvenz beachten muss und was er vom Insolvenzplanverfahren hält.

Das UP ONLINE: Was denken Sie, wie lange wird die jetzige Wirtschaftskrise noch andauern? Wann ist der ganze Spuk wieder vorbei?

Dieter Chr. Zimmer:

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück soll, allerdings am Aschermittwoch, angekündigt haben, daß die Krise am 31.08.2009 um 17.31 beendet sein wird. Er könnte mit dieser Prognose in der Tat durchaus recht haben.
Allerdings lässt sich das alles nur schwer vorhersagen, weil hier verschiedene Ursachen eine Rolle spielen und die Krise weltweite Ausmaße hat. Auch wirkt das Krisenmanagement der Regierungen, auch der Bundesregierung, nicht vollständig einleuchtend und überzeugend. Die Marktteilnehmer sollten aber jedenfalls berücksichtigen, daß jede Krise ihre Ursache in Fehlern hat, die in der Vergangenheit begangen wurden, und darum die Chance eines Neuanfanges unter verbesserten Bedingungen in sich birgt. Wenn wir also den Mut mitbringen, Veränderungen vorzunehmen oder wenigstens zuzulassen, können wir mit gutem Grund ein baldiges Ende der Krise erwarten. Dieser Mut wird von jedem einzelnen Unternehmer erwartet.

Das UP ONLINE: Herr Zimmer, die Krise an den Finanzmärkten spüren die Unternehmer besonders bei der zögerlichen Kreditvergabe der Banken. Das ist besonders problematisch wenn dazu noch der Absatz und Umsatz einbricht. Was raten Sie den betroffenen Unternehmern?

Dieter Chr. Zimmer:


Die Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe hat im wesentlichen zwei Gründe. Einmal verleihen die Banken in der Regel nicht ihr eigenes Geld, sondern Geld, das sie sich bei Anlegern oder anderen Banken geliehen haben, und das sitzt wegen der Krise bei weitem nicht mehr so locker wie früher. Zum anderen müssen die Banken die Gewissheit haben, daß sie ihr Geld wieder zurückbekommen, und da sind sie heute eben viel kritischer als früher. Man kann hier nur raten, die Frage erst einmal für sich selbst zu beantworten: Hilft mir ein Kredit wirklich dauerhaft aus der Not, kann er mein Unternehmen wirklich flott machen, oder macht er das alles am Ende nur noch schlimmer? Wenn abzusehen ist, daß in einigen Monaten, etwa am 31. August, Absatz und Umsatz wieder normal laufen, dann ist eine Überbrückung der Absatzflaute mit Krediten sinnvoll. In jedem Fall ist es erforderlich, den Rat eines kompetenten Wirtschaftsberaters einzuholen, der strukturelle Schwächen des Unternehmens beheben, Rationalisierungsmaßnahmen vorschlagen und überhaupt die Chancen des Unternehmens besser beurteilen kann, als man das selbst zuwege bringt.

Das UP ONLINE: Wie kommen angeschlagene Unternehmen an die notwendige Liquidität?

Dieter Chr. Zimmer:

Auch hier ist der Wirtschaftsberater gefragt. Dieser verfügt über beste Kontakte zu den in Betracht kommenden Banken und kann bei diesen auch die Bonität des Unternehmens überzeugend darstellen.

Das UP ONLINE: Unternehmen in der Krise bauen häufig zuerst Arbeitsplätze ab um ihre Kosten zu senken. Ist das wirklich immer notwendig?

Dieter Chr. Zimmer:

Ein altes chinesisches Sprichwort sagt, daß man die Teller, von denen man noch einmal essen möchte, nicht mutwillig zerschlagen soll. Ein Unternehmer, der in der Krise Arbeitskräfte entlässt, tut dies doch in der Erwartung, sich so über Wasser halten zu können, bis es wieder aufwärts geht. Gerade dann braucht er aber die Mitarbeiter, die er zunächst meint, entlassen zu müssen. Wir haben in Deutschland nicht die Praxis des "hire and fire" wie in den USA, und im Unternehmen eingearbeitete Fachkräfte sind auch nicht so ohne weiteres zu ersetzen. Wer also hofft, sein Unternehmen später wieder in Schwung zu bekommen, sollte überlegen, ob es anstelle einer Entlassung von Mitarbeitern nicht andere Möglichkeiten gibt wie zum Beispiel Kurzarbeit (zeitweilig sogar "Kurzarbeit Null").

Das UP ONLINE: Gehen die Unternehmer mit der Krise ihres Unternehmens richtig um? Zu welchem Zeitpunkt werden Sie angerufen?

Dieter Chr. Zimmer:

Leider häufig viel zu spät. Jeder Unternehmer muss sich darüber im klaren sein "nach der Krise ist vor der Krise". Längst bevor es Anzeichen einer Krise des Unternehmens oder einer gesamtwirtschaftlichen Krise gibt, muss für den Ernstfall Vorsorge getroffen werden. Man muss sehen, daß der Markt ein stetiges auf und ab mit sich bringt, auf jede Hochkonjunktur folgt unweigerlich ein Abschwung. Man muss darum in den guten Zeiten vorsorgen: Schulden abbauen, notwendige Investitionen vornehmen, Rücklagen bilden. Auch hier gilt: Rechtzeitige Beratung durch einen externen Unternehmensberater muss eingeholt werden. Dieser kann die richtigen Ratschläge geben, um einer Krise entgegensteuern zu können. Wichtig ist aber: Es muss gerade in den "guten Zeiten" ein Verteidigungsfonds angelegt werden, mit dessen Hilfe man in der Krise den erforderlichen Beratungsbedarf finanzieren kann. Ohne Kriegskasse lässt sich kein Krieg gewinnen.

Das UP ONLINE: Was sind die am häufigsten gemachten Fehler der Geschäftsführer in der Insolvenzreife?

Dieter Chr. Zimmer:

Daß sie nicht frühzeitig versuchen, entweder die Insolvenz zu vermeiden oder, wenn daß nicht gelingt, die Insolvenz anzumelden. Man muss doch sehen, daß das Scheitern eines Unternehmens im Wettbewerb mit andern Konkurrenten oft bedeutet, daß die anderen eben dauerhaft besser sind; ein Unternehmen, das dauerhaft nicht mithalten kann, muss vom Markt verschwinden. Man muss sich also rechtzeitig fragen, ob man sich durch Umstrukturierungen wettbewerbsfähig machen kann, oder ob man aufgeben soll. Auch hier gilt die Empfehlung: Holen sie rechtzeitig den Rat eines kompetenten Wirtschaftssberaters ein. Der kann dann helfen, den Karren wieder flottzumachen oder, wenn das nicht mehr möglich ist, für eine saubere Liquidation des Unternehmens sorgen. Warum wollen Sie es auf ein Insolvenzverfahren ankommen lassen, statt den Zeitpunkt und die Umstände der Beendigung Ihrer Tätigkeit selbst zu bestimmen?

Das UP ONLINE: Warum mögen Sie keine Insolvenzverwalter?

Dieter Chr. Zimmer:

Ich habe Vorbehalte gegen einen bestimmten Typ von Verwalter, der sich dadurch auszeichnet, daß er nicht ernsthaft die Chance auf eine Sanierung prüft, sondern das Unternehmen zu früh, zu rasch und womöglich unnötig zerschlägt.

Das UP ONLINE: Die Insolvenzverwalter bezeichnen das seit 1999 geltende neue Insolvenzrecht als modern. Sie regen an, so zeitig wie möglich Insolvenz anzumelden und versprechen Sanierung statt Zerschlagung und Abwicklung. Wie sehen Sie das?

Dieter Chr. Zimmer:

Das deckt sich nicht mit meiner Erfahrung. Sicher stehen die Verwalter großer Insolvenzunternehmen unter starkem Druck der Öffentlichkeit, die regelmäßig eine Sanierung erwartet, schon im Hinblick auf das Arbeitsplatzargument. Bei kleinen und mittleren Unternehmen ist das aber nicht so, und dort ist nach der bestehenden Honorarregelung auch kein finanzieller Anreiz für den Insolvenzverwalter gegeben, sich mit einer womöglich langwierigen und schwierigen Sanierung zu beschäftigen. Zudem hat das "neue" Insolvenzrecht immer noch einige Konstruktionsmängel. Beantragt ein Gläubiger das Insolvenzverfahren, wird dieser von den Gerichten fast immer ohne vorherige Anhörung des Schuldners zugelassen, wenn der Gläubiger nur das Bestehen seines Anspruchs und die Erfolglosigkeit seiner Beitreibungsbemühungen glaubhaft macht; dem Schuldner wird keine Gelegenheit gegeben, dem Antrag mit der Begründung entgegenzutreten, ein Insolvenzgrund liege in Wahrheit gar nicht vor. Der Schuldner hat keine Möglichkeit, einen einmal gestellten Eigeninsolvenzantrag nach Verfahrenseröffnung zurückzunehmen. Überhaupt sind die Rechte des Schuldners im Verfahren immer noch viel zu schwach ausgestaltet; er hat keine effektive Möglichkeit, sich gegen eine schlechte Verwaltung oder eine Vermögensverschleuderungen etc. zur Wehr zu setzen.

Das UP ONLINE: Einer der bedeutendsten Insolvenzverwalter in Deutschland hat auf die Frage, was seine Lieblingsinsolvenz gewesen sei, geantwortet: „die, die vermieden wurde“. Wie sehen Sie das?

Dieter Chr. Zimmer:

Dem kann man nur beipflichten. Die Insolvenz ist die Reaktion des Staates auf das Scheitern eines Unternehmens am Markt. Das kann man oft beizeiten vermeiden oder aber doch durch ein freiwilliges Aufgeben abfedern. Freilich gibt es auch noch die Möglichkeit, durch ein Insolvenzverfahren zu einer Sanierung zu gelangen, aber das ist ungleich schwieriger, als wenn man zu einer Zeit, da man noch im Vollbesitz seiner Handlungsfähigkeit ist, die Dinge selbst steuert.

Das UP ONLINE: Das Insolvenzplanverfahren mit Eigenverwaltung wird als Sanierungsmodell des neuen Insolvenzrechts angepriesen. Im Fall SinnLeffers wird es angewendet. Was halten Sie davon?

Dieter Chr. Zimmer:

Das Verfahren will eine Alternative zur Zerschlagungsinsolvenz bieten mit der Perspektive einer Rettung des Unternehmens. Das macht aber wirtschaftlich nur dann Sinn, wenn dieses Unternehmen im Kern gesund ist und Perspektive hat. Wenn nicht, ist es in ein zwei Jahren wieder ein Fall für den Insolvenzrichter. Dem Insolvenzplanverfahren ist im jeden Falle die klassische außergerichtliche Sanierung des Unternehmens vorzuziehen.

Das UP ONLINE: Und Warum? 

Dieter Chr. Zimmer:


Das Insolvenzplanverfahren bedingt einen Insolvenzantrag. Dieser hat eine äußerst negative Außenwirkung, neben der Rufschädigung verliert das Unternehmen sofort seine Bonität, Lieferanten werden nur noch gegen Vorkasse liefern. Einer Konzernstruktur wie SinnLeffers wird dies nur bedingt schaden, ein Kleinunternehmer oder Mittelständler geht allerdings mit dieser „Sanierungsvariante“ erheblichen Risiken ein.

Das UP ONLINE: Ein Insolvenzverfahren kann mit einem Strafverfahren enden. Dann findet sich der alte Geschäftsführer auf der Anklagebank. Wann und wie häufig passiert so etwas?

Dieter Chr. Zimmer:

Führt ein Insolvenzverfahren nicht zur vollständigen Befriedigung aller Gläubiger oder wird es womöglich mangels Masse gar nicht erst eröffnet, prüft die Staatsanwaltschaft in der Regel von Amts wegen, ob eine Insolvenzstraftat vorliegt. Zu Anklagen führen solche Ermittlungen nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft eine Straftat feststellt. Angeklagt ist also noch lange nicht verurteilt.

Das UP ONLINE: Wie soll sich der Geschäftsführer in einer solchen Situation verhalten?

Dieter Chr. Zimmer:

Er sollte vor allem nicht erst dann handeln, wenn er schon auf der Anklagebank sitzt. Sobald er auch nur die Gefahr erkennt, daß ein solches Verfahren auf ihn zukommt, sollte er kompetenten Rat einholen. Ein Unternehmensberater kann helfen, entlastende Umstände herauszuarbeiten. So kann man bei einer sorgfältigen Analyse des Unternehmens nicht selten feststellen, daß zu dem Zeitpunkt, für den die Staatsanwaltschaft die Insolvenzreife annimmt, noch Sanierungsmöglichkeiten bestanden und auch ernsthaft in Angriff genommen wurden. Auch wenn diese letztlich keinen Erfolg haben, verschieben sie doch die Insolvenzantragsfrist zeitlich, sodaß der Verspätungsvorwurf dann nicht greift. Wichtig ist aber vor allem: Lassen Sie sich von Ihrem Unternehmensberater einen guten und in Insolvenzstrafsachen erfahrenen Rechtsanwalt als Verteidiger benennen und unternehmen Sie nichts ohne dessen Rat. Dazu gehört insbesondere: Keine Angaben bei der Polizei, wenn der Anwalt nicht dabei ist. Keine voreiligen und unbedachten Äußerungen, die womöglich missverstanden werden und sich im Strafverfahren schädlich auswirken können.

Das UP ONLINE: Wie kann man vermeiden, daß man ein Strafverfahren wegen Insolvenzdelikten bekommt?

Dieter Chr. Zimmer:

Indem man auf die Gefahr drohender Insolvenz rechtzeitig angemessen reagiert und so niemandem eine Gelegenheit verschafft, den Vorwurf verspäteter Anmeldung zu erheben. Dazu ist es wichtig, sich von Anfang an kompetente Berater ins Boot zu holen. Die kosten natürlich etwas. Aber den Luxus muss man sich eben leisten.

Das UP ONLINE: Herr Zimmer, wir danken Ihnen für das Gespräch.