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Übernahme der Krisengeschäftsführung

Interimsmanagement – Übernahme der Geschäftsführung durch den erfahrenen Sanierer

Eine Unternehmenskrise stellt an die Unternehmerpersönlichkeit höchste Herausforderungen. Der Handlungs- und Erfolgsdruck ist extrem hoch. Es gilt einen kühlen Kopf zu bewahren und zügig und souverän Entscheidungen zu treffen und sofort umzusetzen. Grundsätzlich gilt: Agieren statt Reagieren! Und das Heft des Handelns behalten. Dabei sind alle einzuleitenden Maßnahmen auf ihre haftungsrechtlichen Konsequenzen zu überprüfen. In Krise werden durch die Unternehmer die meisten Fehler begangen. Ursachen sind zumeist unzureichende rechtliche Kenntnisse und fehlende Erfahrung im Umgang mit Unternehmenskrisen. Oft wird auf Krisen zu spät und nicht mit der notwendigen Konsequenz reagiert.  

Im Gegensatz zu den klassischen Unternehmensberatern übernehmen wir die direkte Verantwortung für unsere vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen. Wir übernehmen die Geschäftsführung in der Krise. Nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen geht die Geschäftsführung wieder auf vorherige Unternehmensleitung oder ein von der Gesellschafterversammlung bestimmten Interimsgeschäftsführer über.

Vorausetzung für unsere Tätigkeit ist eine zuvor durchgeführte Betriebsanalyse. Unsere Krisengeschäftsführer sind Wirtschaftsjuristen und Wirtschaftberater. Die zuvor tätige Unternehmensleitung muss dem Krisengeschäftsführer zumindest für die ersten Wochen als Berater zur Einarbeitung zur Verfügung stehen.

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass gerade bei Unternehmen in der drohenden Insolvenzreife, der offensiv kommunizierte Rücktritt der bisherigen Unternehmensführung und die Berufung eines Sanierungsfachmanns als Geschäftsführer, verlorengegangenes Vertrauen wiederaufbauen konnte. In der Phase zwischen Bestellung und Eintragung, kann auch ein gewisser Spagat in der Kommunikation nützlich sein, beispielsweise im Umgang mit noch nicht aktiven Gläubigern. Ein weiterer Effekt ist ein gewisser Zeitgewinn hinsichtlich der Insolvenzantragsprüfung, der das Zeitfenster für den Abschuss wichtiger Sanierungsvergleiche erhöht.

Soll der Weg der Sanierung im eröffneten Insolvenzverfahren beschritten werden, kann die gewonnene Zeit zur Ausarbeitung und Vorbereitung des Insolvenzplans genutzt werden. Weitere Vorteil ist die Vermeidung negativer Einträge in den Wirtschaftsauskünften.

Ein weiterer Einsatzpunkt unserer Interimslösungen ist die Durchführung des gesetzlichen Liquidationsverfahrens zum Zweck der Betriebsschließung. Hier wird unser Fachmann als Liquidator tätig. Oder für die Durchführung einer stillen (nicht publizierten) Liquidation des Unternehmens.    

Voraussetzungen:

  • Betriebsanalyse
  • alte Unternehmensführung muss als Berater zur Verfügung stehen

Einsatz:

  • Sanierungsgeschäftsführung (Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen und Umsetzung des Sanierungsplanes)
  • Liquidationsgeschäftsführung (Durchführung des Liquidationsverfahrens)
  • Insolvenzgeschäftsführung (Führung des Insolvenzverfahrens)

Weitere Einsatzvarianten des Interimsmanagements:

  • Nominee oder Interimsgeschäftsführung (passive Geschäftsführung- Treuhanddienste)
  • Notgeschäftsführung (bei führungslosen Gesellschaften)

Vorteile:

  • Sanierungsfachmann als Geschäftsführer
  • Zeitgewinn
  • Vertrauensbonus
  • Distanz zum Unternehmen
  • im Insolvenzfall- keine Negativeinträge in den Auskünften  für vorherige Geschäftsleitung

Voraussetzungen

  • Betriebsanalyse
  • alte Unternehmensführung muss als Berater zur Verfügung stehen

Einsatz

  • Sanierungsgeschäftsführung (Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen und Umsetzung des Sanierungsplanes) 
  • Liquidationsgeschäftsführung (Durchführung des Liquidationsverfahrens) 
  • Insolvenzgeschäftsführung (Führung des Insolvenzverfahrens)

Weitere Einsatzvarianten des Interimsmanagements:

  • Interimsgeschäftsführung (passive Geschäftsführung- Treuhanddienste)
  • Notgeschäftsführung (bei führungslosen Gesellschaften)

Vorteile

  • Sanierungsfachmann als Geschäftsführer
  • Zeitgewinn
  • Vertrauensbonus
  • Distanz zum Unternehmen
  • im Insolvenzfall- keine Negativeinträge in den Auskünften für vorherige Geschäftsleitung

Die Kosten variieren je nach

  • Anforderungsprofil
  • Einsatzart
  • Dauer (bei treuhänderischer Übernahme)