Sanierungsplan
Der Sanierungsplan
Der Sanierungsplan muss aufgrund der zumeist bestehenden Insolvenzreife unter großen Zeitdruck erstellt werden. Dazu sind wir aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung in der Lage.
Kernstück des Sanierungsplanes ist das Restrukturierungskonzept mit einem sorgfältig ausgearbeiteten Liquiditäts- und Finanzplan für die nächsten beiden Geschäftsjahre.
Unser Sanierungsplan besteht aus einem umfangreichen finanz- und leistungswirtschaftlichen Planungssystem, dass als Handlungsrichtschnur dient.
Planungspunkte sind:
- Liquiditätsbeschaffung
- Kostensenkungsmaßnahmen
- Investitionsmaßnahmen
- Strategische Lageverbesserungen
- Ertragslageverbesserungen
- Finanzplan
Der Sanierungsplan hat eine große Bedeutung für die Untermauerung der Gespräche und Verhandlungen mit Gläubigern, Mitarbeitern und Lieferanten, Subunternehmern und neuen Kreditgebern, den Sanierungsbeteiligten.
Wir führen die Verhandlungen mit den Sanierungsbeteiligten (Gläubigerverhandlungen). Dabei stellen wir unter Erläuterung der Fortsetzungsfähigkeit des Unternehmens den Sanierungsplan vor. Es werden Vergleichspläne mit Forderungserlass oder Ratenzahlungspläne und andere Modelle mit den Gläubigern verhandelt und abgeschlossen. Dabei spielt der Verweis auf ein mögliches Insolvenzszenario bei Ablehnung der Vorschläge eine wesentliche Rolle.
Auch führen wir die notwendigen Gespräche mit den Mitarbeitern und den Betriebsrat.
Die im Sanierungsplan beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen sind unverzüglich umzusetzen. Dabei gilt es kühlen Kopf zu bewahren und die Dinge in der erforderlichen Reihenfolge konsequent anzugehen. Fehler können die positive Wende schnell negieren und die erneute Gefahr der Insolvenz heraufbeschwören.
Unabdingbare Voraussetzungen für den Erfolg der Sanierungsbemühungen ist die Zustimmung der Sanierungsbeteiligten zum Sanierungsplan. Dabei ist die Beauftragung von externen Fachleuten und mitunter auch ein Wechsel in der Geschäftsleitung durch Bestellung eines erfahrenen Krisenmanagers oft von entscheidender Bedeutung.
Ein weiterer wichtiger Punkt für den Erfolg ist die konsequente Umsetzung des Sanierungsplanes auch im Hinblick auf die zumeist notwendig werdenden betrieblichen Restrukturierungen, insbesondere bei der Mitarbeiterreduktion. Hier sind starke Nerven gefragt und es empfiehlt sich ebenfalls der Einsatz eines externen Sanierungsgeschäftsführers.
• Gläubigerbenachteiligung durch Zahlung an Bank
- BGH IX ZR 154/03 vom 19.01.2006
Rub: Urteile/Kommentare / 27-07-09 06:53