--->//

Prüfung der Sanierungsfähigkeit

Erstellung des Sanierungsplans zur Rettung der Gesellschaft ohne Insolvenzverfahren

Sanierungsfähigkeitsanalyse

Bevor Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens ergriffen werden, überprüfen wir im Rahmen einer Sofortanalyse, ob das Unternehmen überhaupt sanierungsfähig ist.

Das Unternehmen ist sanierungsfähig, wenn sich aus der Finanzplanung ein langfristiger Überschuss ergibt und der Betrieb zukünftig rentabel wirtschaften kann.

Zur Sanierungsfähigkeitsanalyse ist der GmbH- Geschäftsführer verpflichtet.

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die betroffenen Geschäftsleiter sich mit einer realistischen Lageeinschätzung schwer tun, da die kritische Analyse der Krisenursachen nicht selten auf eigene Versäumnisse hinweisen, welche für die Krise mitursächlich waren.

Aus der Feststellung zur Sanierungsfähigkeit, entsteht die Verpflichtung des Geschäftsführers zur Sanierung.

Sollte die spätere Sanierung - aus welchen Grunde auch immer - scheitern, setzt sich der Geschäftsführer den Vorwurf einer falschen Lagebeurteilung aus, was wiederum zu Haftungsansprüchen führen kann. Die Sanierungsfähigkeitsanalyse sollte daher durch externe Wirtschaftsberater erfolgen.

Im Rahmen der Sanierungsfähigkeitsanalyse erstellen wir die gesetzlich vorgeschriebene Überschuldungsbilanz und prüfen die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Wir prüfen die Insolvenzantragspflichten.

Danach ist zu entscheiden, ob die Gesellschaft innerhalb oder außerhalb eines Insolvenzverfahrens saniert wird. Dabei ist die außergerichtliche Unternehmenssanierung einem Insolvenzverfahren immer vorzuziehen, da die Kontinuität des Geschäftsbetriebes, durch die mit der Stellung eines Insolvenzantrages einhergehende Rufschädigung erheblich beeinträchtigt ist.

Der Geschäftsführer sollte unter keinen Umständen leichtfertig einen Insolvenzantrag stellen, auch dann nicht, wenn die Insolvenzreife evident ist. In diesen Fall hat er vielmehr geeignete Sofortmaßnahmen zur Beseitigung der Insolvenzreife innerhalb der Dreiwochenfrist zu ergreifen.