Mitarbeiterreduktion
Reduzierung von Personalkosten - human resource restructing - Mitarbeiterproblematik
Die Reduzierung von Personalkosten ist ein wesentliches Element der Unternehmenssanierung. Gerade im Dienstleistungssektor, stellen die Personalkosten zumeist den höchsten Kostenfaktor dar.
Im Rahmen der außergerichtlichen (vorinsolvenzlichen) Sanierung wird der Abbau von Arbeitsplätzen im Vereinbarungswege mit der Belegschaft und dem Betriebrat (soweit vorhanden) durchgeführt. Es gibt auch verschiedene Varianten im Rahmen von Ausgliederungen, Betriebaufspaltungen und Transfergesellschaften. Die Vermittlung derartiger Pläne an die Belegschaft gilt als durchweg schwierig. Es bedarf daher einer erfahrenen Moderation, welche durch einen nachvollziehbaren Personalabbauplan untermauert werden sollten. Fragen Sie uns danach.
Die effektivsten Maßnahmen zum Personalabbau können im Insolvenzverfahren erzielt werden. Personalreduktionsmaßnahmen müssen mit den Insolvenzplan beim Insolvenzgericht eingereicht werden und dann unverzüglich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter besprochen werden. Ist das Personalabbaukonzept schlüssig und kann damit eine Sanierung des Unternehmens erreicht werden, wird der Insolvenzverwalter von seinen Sonderkündigungsrechten Gebrauch machen. So sind auch Massenentlassungen gegen das Votum des Betriebsrates erfolgreich durchzusetzen. Das Unternehmen kann dann im Wege der Übertragenden Sanierung (Verkauf des (Teil-) Betriebes aus der Insolvenzmasse) an einen neuen Rechtsträger Schulden- und Mitarbeiterfrei übernommen werden.
Die neu abzuschließenden Arbeitsverträge sollten durch die richtige Wahl der Arbeitsvertragsgestaltung flexibel gehalten werden. Insbesondere sollten die Befristung, das Direktive Weisungsrecht und der Freiwilligkeitsvorbehalt genügend ausgeschöpft werden.
Abschluss von
- Aufhebungsvereinbarungen
- Betriebsvereinbarungen
- Betriebliche Bündnisse
- Sanierungstarifvertrag
Voraussetzungen:
Für die Aufhebung von Arbeitsverhältnissen vor den Insolvenzverfahren, bedarf es an ausreichend liquiden Mitteln für Abfindungszahlungen etc.
Vorteile:
Moderation der Verhandlungen zwischen AG und AN durch externen unbelasteten Vermittler
• Abtretungsanfechtung gegen das Finanzamt
- BGH IX ZR 184/04 vom 29.09.2005
Rub: Urteile/Kommentare / 27-07-09 06:55