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Gläubigerverhandlungen

Moderation und Führung von Gläubigerverhandlungen / Ein Teil der außergerichtlichen Sanierung

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Durchführung der Gläubigerverhandlungen


Ein typisches Reaktionsmuster des Geschäftsleiters in Krisensituationen besteht meistens darin, Gläubigern die wahre Lage zu verschleiern und die Inhaber fälliger Forderungen mit wenig realistischen Versprechungen zu vertrösten. Diese „Hinhaltetaktik“ führt in der Regel dazu, dass aktive Gläubiger ihre Forderungen alsbald titulieren lassen und das Unternehmen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unter Druck setzen. Hierdurch entstehen zusätzlich Rechtsverfolgungskosten und Verzugszinsen in beträchtlicher Höhe. Außerdem leiden die Bonität und der Ruf des Unternehmens. Die dann immer knapper werdende Liquidität wird am Ende dazu verwendet, besonders unangenehme Gläubiger zum Stillhalten zu bewegen. Diese „Vorgehensweise“ birgt zusätzlich einige Risiken: erstens können Haftungstatbestände durch die einzelne Bevorzugung von Gläubigern verwirklicht werden, zweitens werden Vollstreckungsaufträge der Gerichtsvollzieher gespeichert und dienen in späteren Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung als Indiz, drittens ist der Vertrauensverlust für eine spätere Akzeptanz von Forderungsverzichten als Sanierungsbeitrag sehr schädlich.

Der Richtige Umgang mit Gläubigern ist daher ein wesentliches Element für den Erfolg bei der Restrukturierung von Verbindlichkeiten.

Gläubigerverhandlungen sollten von einem Fachmann geführt oder zumindest begleitet werden. Wir planen und führen diese Verhandlungen.

Vorbereitung und Planung von Gläubigerverhandlungen durch den Sanierungsprofi              

Zunächst erarbeiten wir  ein schlüssiges Unternehmens- und Finanzierungskonzept für die Zukunft. Dabei sind Vorschläge über die Höhe der Befriedigung der Gläubiger auszuarbeiten. Dabei unterscheiden wir in Gläubigergruppen, nach Besicherung und Bedeutung.  Wir erarbeiten Vorschläge für die jeweiligen Sanierungsbeiträge und Restrukturierungen.

Einige Beispiele (Mischformen sind üblich):

  • Stundungen
  • Teilverzichte
  • Ratenzahlungsvereinbarungen mit Forderungsverzicht
  • Umwandlung von Verbindlichkeiten in Beteiligungen
  • Rangrücktritte
  • Umfinanzierungen
  • Forderungserfüllung gegen Quotenzahlung
  • Forderungstausch
  • Besserungsschein

Der Zeitpunkt für den Beginn der Gläubigerverhandlungen muss geschickt gewählt werden, da schon eine Stundungsanfrage als ein Eingeständnis der Zahlungsunfähigkeit gewertet und verstanden wird.

Gleichzeitig ist der Hinweis auf ein möglicherweise bevorstehendes Insolvenzszenario zumeist entscheidend für einen schnellen Abschluss der Vereinbarungen.    

Grundsätzlich werden sich Gläubiger nur auf Angebote einlassen, wenn sie meinen, höhere Quoten auf ihre Forderungen zu bekommen als in einem eventuellen Insolvenzverfahren. Hausbanken sind zumeist mit privaten Bürgschaften gesichert und müssen dabei besonders berücksichtigt werden.


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