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Gläubigerverhandlungen

Moderation und Führung von Gläubigerverhandlungen / Ein Teil der außergerichtlichen Sanierung

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Durchführung der Gläubigerverhandlungen

Die Natur der Sache bedingt es, dass der Geschäftsführer eines in der Krise befindlichen Unternehmens nicht die Position Inne hat, - so ohne weiteres - erhebliche Zugeständnisse von seinen Gläubigern verlangen zu können. In dieser Situation ist es von maßgeblicher Bedeutung, den richtigen Verhandlungsführer mit einem stichhaltigen Finanzkonzept ins Rennen zu schicken. Das hat viel mit Physiologie zu tun, aber dieser Punkt ist nicht ausschließlich entscheidend. Es geht um die Wiederherstellung von Vertrauen. Dabei kann der externe Fachmann von entscheidender Bedeutung sein.

Verhandlungen mit den Gläubigern des Unternehmens müssen bei jeder Sanierungsvariante geführt werden. Die Zustimmung zu verschiedenen Maßnahmen, auch bei Betriebsabspaltungen und Ausgründungen ist notwendig, um Haftungsüberleitungen und spätere Anfechtungsmöglichkeiten für die neu gebildeten Strukturen auszuschließen. Es kommt somit diesen Verhandlungen eine ungleich bedeutsame Aufgabe im Sanierungsbemühen zu. Gegen den Willen oder ohne Duldung der Gläubiger sind viele Sanierungsvarianten nicht erfolgreich umzusetzen.

Was tun wir für Sie?

  • Erarbeitung eines Sanierungsplanes (Zahlungsplan, Überschuldungsbilanz, Prognose)
  • Führung aller notwendigen Gespräche mit den Gläubigern, Partnern und Mitarbeitern
  • Erstellung und Abschluss der Vertraglichen Grundlagen (Vergleiche/ Gründungen/ Übertragen usw.)
  • Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Nutzung langjährigen und profunden Wissens
  • Nutzung bisher unbekannter Optionen und Sanierungschancen
  • Haftungsbegrenzungen für die amtierende Geschäftsführung
  • Moderation und Verhandlungsführung mit externen Wirtschaftsberater
  • Ungleich höhere Abschlusssicherheit bei Vergleichsbemühungen

Folgende Voraussetzungen für außergerichtliche Sanierungsvergleiche müssen vorliegen:

  • das Unternehmen hat eine Fortführungschance
  • es liegt ein schlüssiges Sanierungskonzept vor
  • es existieren finanzielle Reserven
  • ggf. lukrativer Auftragsbestand
  • oder andere verwertbare Sicherheiten


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