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Betriebsaufspaltungen

Aufspaltung des Unternehmens in rechtlich selbständige Teilbetriebe – Schaffung von Holdingstrukturen als Risikovorsorge

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Vorteile einer Betriebsauspaltung
Sanierungsbedingte Betriebsaufspaltung
Projektgesellschaft


Restrukturierungsmaßnahmen über Betriebsaufspaltungen

Sanierungsbedingte Betriebsaufspaltung


Ist ein Unternehmensbereich (oder Filalie) nicht fortsetzungsfähig und auf Dauer unrentabel, sollte es aus dem Unternehmen ausgelagert und rechtlich selbständig fortgeführt und verkauft oder liquidiert werden. Die Trennung kann auch anders herum vorgenommen werden, nämlich durch Ausgliederung und Trennung der rentablen, gesunden Unternehmensteile auf einen neuen Rechtsträger. Auf Grund verschiedener Haftungsüberleitungsvorschriften raten einige Berater davon ab, aber das ist unsinnig, da der Gesetzgeber dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen hat. Potenziale hat die Betriebsabspaltung auch hinsichtlich einer Schuldenbefreiung oder zumindest einer Verringerung und damit die deutliche Verbesserung der finanziellen Situation. Fragen Sie unsere Spezialisten.

Möglichkeiten und Varianten von Betriebsaufspaltungen:

  • Aufteilung in Besitz- und Betriebsgesellschaften
  • Abspaltung unrentabler Unternehmensteile
  • Ausgliederung rentabler Unternehmensteile
  • Abspaltung und Gründung einer Auffanggesellschaft

Vorteile

  • Auslagerung der betrieblichen Risikobereiche
  • Trennung von Besitz und Vermögen vom unternehmerischen Risiko
  • Generierung steuerlicher Effekte
  • Schaffung von Liquidität und Bonität
  • Schuldenreduktion und Verlagerung des Haftungsvermögens
  • Heraushalten gesunder Unternehmensteile aus einem Insolvenzverfahren
  • Möglichkeiten zum Personalabbau

 

Gründe für eine Betriebsaufspaltung

  • Aufteilung in Besitz- und Betriebsgesellschaften
  • Abspaltung unrentabler Unternehmensteile
  • Ausgliederung rentabler Unternehmensteile
  • Abspaltung und Gründung einer Auffanggesellschaft

Vorteile der Bertriebsaufspaltung

  • Auslagerung der betrieblichen Risikobereiche
  • Trennung von Besitz und Vermögen vom unternehmerischen Risiko
  • Generierung steuerlicher Effekte
  • Schaffung von Liquidität und Bonität
  • Schuldenreduktion und Verlagerung des Haftungsvermögens
  • Heraushalten gesunder Unternehmensteile aus einem Insolvenzverfahren
  • Möglichkeiten zum Personalabbau

Betriebsaufspaltung
Holdingkonstruktionen und Besitzgesellschaften

Die klare Trennung von Eigentum und Risiko bzw. von Besitz und Betrieb ist ein wesentliches Element der unternehmerischen Risikovorsorge. Betriebsaufspaltung ist die Aufspaltung des bisherigen Betriebs in zwei oder mehrere Unternehmen. Klassischerweise werden die Wirtschaftsgüter auf eine Besitzpersonengesellschaft und alle betrieblichen Funktionen auf die Betriebskapitalgesellschaft aufgeteilt. Ferner ist auch die Aufspaltung in eine Betriebspersonen- und eine Besitzkapitalgesellschaft möglich (so genannte umgekehrte Betriebsaufspaltung). Schließlich können das Besitz- und das Betriebsunternehmen ausschließlich Kapitalgesellschaften (so genannte kapitalorientierte Betriebsaufspaltung) oder ausschließlich Personengesellschaften (so genannte mitunternehmerische Betriebsaufspaltung) sein.


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