Die Hebung stiller Reserven
sale-and-lease-back Verfahren
Die Liquidität ist das „Blut“ des Unternehmens. Ohne ausreichende Liquidität ist das Unternehmen schon in der Krise. Plötzliche Zahlungsverpflichtungen oder finanzielle Mittel für neue Unternehmensprojekte müssen ausreichend zur Verfügung stehen und in Reserve gehalten werden. Die Geschäftsleitung ist daher gefordert, immer für ausreichende Liquidität zu sorgen.
Das gilt insbesondere wenn sich eine Krise anbahnt. Zur Liquiditätsschöpfung besteht zunächst die Möglichkeit, nicht betriebsnotwendiges Vermögen zu veräußern bzw. betriebsnotwendiges Vermögen zu verkaufen und zurückzumieten (sale-and-lease-back). In Betracht kommen etwas Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Fahrzeuge. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sich durch diese Maßnahmen die monatlichen Fixkosten erhöhen. Das sollte allerdings in Kauf genommen werden, wenn dadurch der Liquiditätserhalt gesichert werden kann. Auch der Verkauf von Beteiligungen sollte geprüft werden.
Sale-and-lease-back Verfahren
In Beim Sale and Lease Back Verfahren veräußert der Leasingnehmer Eigentum (vor allem Immobilien aber auch Maschinen) and den Leasinggeber, um sie unmittelbar wieder von diesem zurückzuleasen.
Der typische Effekt und die Zielrichtung der Gestaltung liegen im sofortigen Zufluss des Veräußerungsgewinns und somit in der Generierung von Liquidität. Es wird hierbei aus dem Verkauf der Leasinggegenstände zu einem über dem Buchwert liegenden Veräußerungspreis ein handelsrechtlicher Gewinn erzielt. Das Sale-and-lease-back-Verfahren ermöglicht somit die Unternehmensfinanzierung durch die Hebung stiller Reserven und ersetzt andere Formen der Finanzierung, insbesondere die Kreditaufnahme. Dies ermöglicht zudem eine langfristige Sicherung des derzeit noch günstigen Kapitalmarktniveaus. Der Vertragsabschluss führt dazu, dass die Leasinggegenstände in der Bilanz des Leasingnehmers ausgebucht werden. Insoweit kommt es zu einer Bilanzverkürzung und somit zu einer Verbesserung der Eigenkapitalquote sowie sonstiger Finanzkennzahlen. Dies kann im Einzelfall zu einem besseren Unternehmensrating führen. Hierdurch können die Kreditfinanzierungskosten - spätestens nach Einführung der neuen bankenrechtlichen Regelungen (Basel-II) gemindert werden. Bei sachgerechter Gestaltung müssen die Leasinggegenstände auch in der Konzernbilanz nicht gezeigt werden. Dies gilt sowohl unter den jetzigen handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung als auch mit Einführung der International Accounting Standards.
• Gläubigerbenachteiligung durch vorfällige Zahlung
- BGH IX ZR 152/03 v. 09.06.2005
Rub: Urteile/Kommentare / 27-07-09 06:55