Unternehmenskauf in der Insolvenz
- die Übertragende Sanierung
Bei dieser Form der „Vermögensverwertung“ in der Insolvenz, erfolgt die Übertragung des schuldnerischen Unternehmens in Gänze oder im überwiegenden Teile an einen Investor. Die Übertragung kann auch an eine zwischengeschaltete Auffanggesellschaft erfolgen, die das Unternehmen weiter betreibt.
Dieser so genannte „asset- deal“ ist in verschiedenen rechtlichen Varianten zulässig. Der Verkauf aus der Insolvenzmasse ist besonders begünstigt, weil das Unternehmen seine Schulden quasi verliert und fortgeführt wird. Auch sind verschiedene Haftungsüberleitungsvorschriften (§ 75 AO und § 25 HGB) explizit ausgeschlossen.
Besonders interessant ist die Variante, wenn der Kaufpreis nicht sofort, sondern aus Erträgen der Fortführungsgesellschaft bezahlt werden soll. In diesen Fall muss die Übertragung und finanzielle Abwicklung durch den Insolvenzplan geregelt werden.
Für den Insolvenzverwalter hat diese Art der Verwertung ebenfalls Vorteile, da er damit schnell zu Masseerträgen kommt und eine aufwendige Zerschlagung und Verwertung des Unternehmens vermeidet.
Voraussetzungen:
- das Unternehmen muss - zumindest überwiegend - fortführungsfähig sein
- es müssen Mittel für den Kaufpreis vorhanden sein oder
- es muss eine glaubhafte und solide Abzahlungsvariante aus den zukünftigen Erträgen dargestellt werden können
Vorteile:
- schuldenbefreite Weiterführung des Unternehmens
- nahtlose Fortführung des Unternehmens mit neuen Rechtsträger
- Übernahme mit Kundenstamm, Produktionsmitteln und Arbeitnehmern
- Keine Durchgriffshaftung alter Verbindlichkeiten auf den neuen Rechtsträger
- günstiger Kaufpreis ( Zerschlagungswert)
• Keine Geschäftsführerhaftung für Sozialabgaben
- BGH II ZR 61/03 vom 18.04.2004
Rub: Urteile/Kommentare / 27-07-09 07:06