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Honorar

  • Getreu unserem Berater- Kodex verpflichten wir uns zu einer fairen Honorargestaltung.
  • Alle Kosten und Honorare werden mit den Mandanten abgestimmt.
  • Versteckte Nebenkosten gibt es bei uns nicht.
  • Wir bekennen uns zur völligen Kostentransparenz für unsere Mandanten.
  • Bei der Erbringung anwaltschaftlicher Dienste gilt das RVG.

1. Die Erstberatungen

Unsere Erstberatungen sind grundsätzlich immer kostenfrei*. Die Erstberatung beinhaltet ein oder mehrere Beratungsgespräche zu Themen unseres Leistungsprofils. Die Erstberatung findet grundsätzlich telefonisch statt. (*)Wird die Erstberatung persönlich vor Ort erwünscht, stellen wir Reisekosten in Rechnung. Bei Fragen der Unternehmenskrise wird eine erste Bestandsaufnahme zum Unternehmen erstellt. Die Erstberatung dient zur Erfassung des Mandatsumfanges und möglicher Lösungsansätze.Eine gute Kommunikation ist Voraussetzung, dass die angestrebten Ziele des Mandanten erreicht werden und in Problemsituationen die richtigen und vollständigen Lösungen gefunden werden können. Nach Abschluss der Erstberatungen werden wir ein verbindliches Honorarangebot zu den angefragten Leistungen und Diensten unterbreiten. Dieses wird dann gemeinsam abgestimmt.

2. Honorare

2.1. Festpreise
Wir arbeiten mit verbindlichen Festpreisangeboten, die wir nach der Erstberatung auf Ihren Wunsch hin abgeben. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der gewünschten Dienstleistung. Ist der Arbeitsumfang nicht genau einzugrenzen, bleibt es dennoch bei unserem Festpreisangebot. Nachforderungen werden nicht gestellt.

2.2. Stundenhonorar
Bei einem Stundenhonorar vereinbaren wir das Honorar in Abhängigkeit von dem zeitlichen Aufwand, den er für die Bearbeitung aufbringt. Diese  Vergütungsvereinbarung liegt ein zuvor festgelegter Stundensatz zu Grunde der exakt abgerechnet wird.

2.3. Vorschüsse
Können vereinbart werden.

2.4. Erfolgsabhängigkeit
Unser Honorar kann auch an den Erfolg unserer Dienstleistungen, in Form von Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen gekoppelt werden. Das bedeutet, wenn veranlasste Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, wird auch kein Honorar fällig.

2.5. Mischvereinbarung
Selbstverständlich können auch Mischformen obiger Honorarformen gefunden und vereinbart werden.