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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Pfaff & Kollegen GmbH- Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen  für die Erbringung von Beratungsleistungen, gültig ab 01.02.2009.

§ 1 Einbeziehung der AGB
1. Unsere Dienstleistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind vereinbarter Bestandteil aller uns erteilten Aufträge. Sie gelten für künftige Aufträge auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich schriftlich einbezogen wurden.
2. Änderungen dieser AGB oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Auch eine Änderung dieser Bestimmung bedarf der Schriftform.
3. Der sachliche Geltungsbereich dieser AGB bezieht sich auf alle Maßnahmen, die sich aus Dienstleistungen von Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen ergeben. Der persönliche Geltungsbereich erstreckt sich auf alle natürlichen und juristischen Personen.

§ 2 Auftragserteilung
1. Diese AGB werden wirksam mit der Mandatserteilung bzw. der Auftragserteilung an Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen. Ein Mandat bzw. Auftrag kann auch formlos erteilt werden.
2. Generell wird Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen ein Auftrag schriftlich - per Mandatserteilung oder Anmeldung- erteilt. Die Mandatserteilung bzw. Anmeldung ist Bestandteil dieser AGB.
3. Im Zweifel oder in Ermangelung eines schriftlichen Auftrages gilt § 612 BGB. Hierbei dient diese AGB als Grundlage für die übliche Vergütung.
 
§ 3 Leistungen
1. Die Leistungen von Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen sind geschäftsmäßige Dienstleistungen im Sinne § 611 ff BGB (Dienstleistungen höherer Art).
2. Leistungsschwerpunkte sind: Unternehmensberatung in allen Branchen mit dem Schwerpunkt Krisenmanagement, Insolvenzabwehr, Unternehmensliquidation. Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen ist berechtigt, Untermandate zu erteilen, sofern dies für den vereinbarten Beratungsaufwand und -umfang notwendig ist. Dies schließt die Vergabe an zum Richteramt befähigten Personen ein. (Rechtsanwälte). Ebenfalls können Mandate an zur Erbringung von steuerlichen Beratungsleistungen befähigte (Steuerberater) erteilt werden.

§ 4 Abrechnungen der Leistungen
1. Die Leistungen werden individuell vereinbart.
2. Die Abrechnung wird i.d.R. nach Werthonorar - z. B. Investitionsvolumen, Geschäftswert, Bilanzsumme - festgelegt. Je nach Schwierigkeitsgrad der Maßnahme, erfolgt eine weitere Einteilung.
3. Das Honorar kann auch als Pauschale, oder nach Tagessätzen vereinbart werden.

§ 5 Auslagen
Die Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen Unternehmensberatung hat grundsätzlich Anspruch auf Vergütung von Auslagen, sofern dies in der Mandatserteilung vereinbart wurde. Folgende Regelungen sind gültig, sofern im Mandat nichts anderes vereinbart wurde:
Reisespesen und Übernachtung nach branchenüblichen Standards unter Ausnutzung ggf. vorhandener Sonderkonditionen.
Reisekosten mit PKW, sofern keine anders lautende Vereinbarung geschlossen wurde,  0,40 EUR pro gefahrener km oder öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse-Tarif, Postauslagen nach jeweils gültigen Posttarifen, sonstige Sachkosten - nach Beleg.

§ 6 Rechnungslegung und Fälligkeit
1. Der Zahlungsanspruch entsteht mit Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern mit dem Auftraggeber nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Wurde die Erstellung einer Dokumentation - z.B. Unternehmenskonzept, Finanzplanung - vereinbart, so ist die Vergütung mit der Fertigstellung fällig. Dies gilt auch, wenn die Dokumentation zur Abholung bereit liegt oder dem Auftraggeber auf anderem Wege zugestellt wurde.
3. Im Zweifel ist das Rechnungsdatum der Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen für die Fälligkeit maßgebend.
4. Ab dem 3. Tag nach Fertigstellung der Unterlagen können Bereitstellungszinsen in Höhe des jeweiligen Kontokorrentkreditzinssatzes, den die Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen Unternehmensberatung in Anspruch nimmt, zusätzlich berechnet werden, sofern bei Mandatserteilung nichts anderes vereinbart wurde.
5. Die Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen kann vom Auftraggeber eine Vorauszahlung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem voraussichtlichen Vergütungsanspruch bzw. Honorarumfang. Bei einem Honorarumfang bis 12.500 EUR wird i.d.R. 50 % Anzahlung bei Mandatserteilung fällig; bei höherem Honorar wird eine Teilzahlungsregelung getroffen. Aufträge, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen, werden zum jeweiligen vereinbarten Termin abgerechnet.
6. Auftragsstornierungen durch den Auftraggeber werden je nach erledigtem Projektfortschritt abgerechnet. Hierbei wird in der Regel ein Mindestbetrag von 5.000€ fällig, bei höheren Vergütungsansprüchen mindestens ein Drittel des Gesamthonorars.

§ 7 Förderung der Beratungskosten
1. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann der Auftraggeber öffentliche Förderungsmittel zur Reduzierung der Beratungskosten beanspruchen.
2. Die Abwicklung der Fördermaßnahmen erfolgt nach den jeweils gültigen amtlichen Bestimmungen. Die Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen ist bei der Antragstellung kostenlos behilflich.
3. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Abrechnung mit den Bundes- und Landesstellen verantwortlich, weil nur er allein Zuschuss- Empfänger ist.
4. Eine öffentliche Förderung der Beratungskosten kann nur erfolgen, wenn der Auftraggeber die Rechnung von Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen in voller Höhe bezahlt hat. Da es sich hierbei um einen subventionserheblichen Vorgang handelt, ist § 264 StGB (Subventionsbetrug) zu beachten.

§ 8 Haftung
1. Beanstandungen an der Leistung von Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen in schriftlicher Form geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen - z.B. fehlerhafter Dokumentation, Rechen- oder Planungsfehler - ist Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen zu kostenloser Nachleistung verpflichtet.
2. Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen haftet nicht für Angaben, die der Auftraggeber ihr gegenüber gemacht hat. Dies gilt insbesondere für Angaben zu kreditrelevanten Vorgängen gegenüber Banken und Behörden.
3. Die Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen Unternehmensberatung haftet lediglich für Maßnahmen und Vorgänge, die sie explizit - d.h. ausdrücklich und offen erkennbar schriftlich empfohlen hat. Sie haftet nicht für Fehlentscheidungen ihrer Auftraggeber.

§ 9 Berufsethische Grundsätze
1. Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen lehnt sich an die berufsethischen Grundsätze des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) e.V. an. Hierzu gehört insbesondere die Wahrung von Objektivität, Neutralität sowie Sachorientierung.
2. Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen verpflichtet sich, in keinster Weise gegen die Interesse oder das Wohl ihrer Auftraggeber zu handeln.
3. Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen ist von jeglichem Vertriebs- oder Beteiligungsinteresse frei.
 
§ 10 Objektivitätsmandant
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die unter § 9 aufgeführten Berufsgrundsätze der Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen zu akzeptieren.
2. Der Auftraggeber unterstützt Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen in jeder Hinsicht, zur Wahrung ihrer Objektivität, Neutralität und Sachorientierung. Er erkennt auch Beratungsergebnisse an, die nicht mit seiner Erfahrung, bisherigen Einstellung und Erwartung übereinstimmen.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich - im Sinne von Ziffer 2 - dazu, offenen Honorare oder Rechnungen der Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen Unternehmensberatung auch dann zu bezahlen, wenn sein „individueller subjektiver Gusto" nicht befriedigt wurde.

§ 11 Sonstige Grundsätze  

1. Die Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen und der Auftraggeber verpflichten sich unbeteiligten Dritten gegenüber zur absoluten Verschwiegenheit.
2. Der Auftraggeber darf Unterlagen der Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen Dritten nur nach vorheriger Abstimmung mit Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen zur Verfügung stellen.
3. Der Auftraggeber hat Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen sämtliche Informationen, die zur Erstellung ihrer Leistung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Unwahre Informationen berechtigen die Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen Unternehmensberatung zum fristlosen
Abbruch ihrer Leistung.
4. Der Auftraggeber erteilt der Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen Vollmacht, mit Banken und Behörden über den Inhalt der Beratungsmaßnahmen zu kommunizieren. Behörden werden vom von den einschränkenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes befreit.
 
§12 Rechts- und Steuerberatung
Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen betreibt Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG. bzw. diesbezügliche Hilfestellungen. Insbesondere werden von Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen keine Anfragen bezüglich konkreter steuerlicher oder rechtlicher Sachverhalte ohne entsprechende Mandatsuntererteilung an einen Rechtsanwalt beantwortet.

Es werden ferner keine steuerlichen Empfehlungen oder Beratungen in einer steuerlichen Einzelsache abgegeben.
 
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Kanzlei Dr. Pfaff & Kollegen.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so lässt dies die anderen Bestimmungen unberührt.

4. Diese AGB haben per 01 .02.2009 Gültigkeit